Daten. Leben.

Sächsischer Datenschutzbeauftragter hat sich für Akten- und Datenvernichtung durch REISSWOLF entschieden

Wie wichtig die sichere und gesetzeskonforme Akten- und Datenvernichtung ist, wissen Datenschutzbeauftragte* am besten.

Deshalb freuen wir uns besonders, über den Sächsischen Datenschutzbeauftragten als Kunden. Aus drei Vergleichsangeboten hat dieser sich für REISSWOLF entschieden und lässt seit Ende 2018 seine Akten und Dokumente durch uns in Schutzklasse 3, P5 vernichten.

Auf Abruf holt REISSWOLF Sachsen die Sicherheitsbehälter beim Kunden ab. Auch hier hat sich der Sächsische Datenschutzbeauftragte mit den REISSWOLF e.l.sy. Sicherheitsbehälter für ein Höchstmaß an Sicherheit entschieden. Diese sind durch ein spezielles elektronisches Schließsystem vor unautorisierten Zugriffen geschützt und verfügen über eine lückenlose RFID-Behälterüberwachung.

Der Kunde war bei REISSWOLF Sachsen vor Ort, um sich selbst ein Bild von den Prozessen und Sicherheitsmaßnahmen zu machen und überlegt aktuell das Projekt auf die Datenträgervernichtung auszuweiten.

Sollten auch Sie sich mit dem Gedanken an die Datenvernichtung tragen, aber nicht sicher sein, welche Dokumente schon vernichtet werden dürfen oder noch aufbewahrt werden müssen, nutzen Sie gerne unsere Liste mit den aktuellen Fristen für 2020.

Aufbewahrungsfristen 2020

 

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