Daten. Leben.

Neue Aufbewahrungsfristen ab 2021

Mit jedem neuen Kalenderjahr dürfen Sie sich wieder von einer ganzen Reihe von Dokumenten trennen. Vorausgesetzt, die Aufbewahrungsfrist ist abgelaufen und das Dokument nicht Bestandteil des Jahresabschluss 2020. Denn dieser entsteht erst 2021 und die Aufbewahrungsfrist beginnt immer erst mit dem Schluss des Kalenderjahrs, in dem das entsprechende Gesamt-Dokument entstanden ist.

Bei Geschäftsdokumenten liegt die Aufbewahrungspflicht normalerweise bei 6 oder 10 Jahren, in Ausnahmefällen auch mal bei 30 Jahren. Danach dürfen die Unterlagen datenschutzkonform vernichtet werden. Im Zusammenhang mit der gesetzlichen Aufbewahrungspflicht, kommt natürlich der revisionssicheren Archivierung eine besondere Bedeutung zu. Gerne bieten wir Ihnen hierfür eine Lösung an.

Übrigens: Auch E-Mails und alles, was über den elektronischen Schriftverkehr versendet wird, ist nicht von der gesetzlichen Aufbewahrungspflicht ausgeschlossen.

Wir haben für Sie eine Übersicht aller Dokumentenarten von A-Z zusammengestellt, damit Sie einfach und schnell die genauen Fristen einzelner Dokumente überprüfen können:

Aufbewahrungsfristen 2021

Wir beraten Sie gerne und beantworten Ihre Fragen zu den bei uns geltenden hohen Sicherheitsstandards bei der datenschutzkonformen Akten- und Datenvernichtung Ihrer Dokumente.

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