Geschäftsunterlagen müssen GoBD-konform über einen fest definierten Zeitraum aufbewahrt werden. Neben dem Handelsgesetzbuch sowie der steuerrechtlichen Abgabeordnung sind hierbei noch diverse branchenspezifische Regelungen zu beachten. Die Fristen dafür variieren zwischen sechs und zehn Jahren, in Ausnahmefällen können es sogar 30 Jahre oder mehr sein.
Das kann und möchte sich niemand im Einzelnen merken? Das ist uns als Branchenexperte für die Akten- und Datenvernichtung und Archivierung, der wir beinah täglich mit Aufbewahrungsfristen konfrontiert sind, durchaus klar.
Deshalb haben wir 2017 erstmalig eine Liste mit wirklich allen relevanten Aufbewahrungsfristen erstellt und aktualisieren diese alljährlich.
Seit heute stehen Ihnen die Aufbewahrungsfristen 2020 zum Download auf der REISSWOLF Homepage zur Verfügung. Sparen Sie sich langes Recherchieren, mit der Liste haben Sie alle Fristen je nach Dokumentenart direkt im Blick.
Zu den Aufbewahrungsfristen 2020