Daten. Leben.

GoBD-Webinar: Einsatz eines DMS zur Erfüllung steuerlicher Anforderungen

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Kostenfreies Webinar
  • Datum: 18.05.2021 um 10 Uhr
  • Referent: Dirk-Peter Kuballa, Mitverfasser der GoBD
  • Zur Anmeldung



Seit Veröffentlichung der GoBD 2015 gibt es zwar keine Pflicht zum Einsatz eines Dokumenten-Management-Systems (DMS), allerdings eine Notwendigkeit, wenn alles steuerrechtlich sicher sein soll. Das vom Bundesministerium der Finanzen veröffentlichte Regelwerk stellt verbindlich klar, wie eine ordnungsmäßige IT-gestützte Buchführung formal auszusehen hat und wie Geschäftsdokumente und Unterlagen elektronisch aufzubewahren sind.

Wie hilfreich und grundlegend ein DMS ist, wenn man die Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff anwendet, erläutert Dirk-Peter Kuballa, freier Dozent, Mitverfasser der GoBD und Sachbearbeiter beim Finanzministerium Schleswig-Holstein, in unserem kostenlosen Webinar am 18. Mai 2021.


Konkret geht es dabei um Fragen wie:

  • Welche Systeme neben der Finanzbuchhaltung müssen die GoBD Vorgaben erfüllen?
  • Wie können Aufbewahrungs- und Mitwirkungspflichten einfach und digital erfüllt werden?
  • Dürfen Belege in Office-Formaten aufbewahrt werden?
  • Wie können die Anforderungen an Nachvollziehbarkeit und Unveränderbarkeit durch ein DMS erfüllt werden?



Ziel der GoBD ist es zu mehr Rechtssicherheit in der Wirtschaft und einer Stärkung der elektronischen Archivierung beizutragen. Übrigens: Mit Nutzung einer DMS-Software, die wesentliche Vorgaben der GoBD erfüllt, geht fast automatisch auch ein geringerer interner Wirtschaftsprüfungsaufwand einher.

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